Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung
- Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen und seiner Erfüllungsgehilfen.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Grundlage jedes Auftrags ist der Vertrag, der die vereinbarten Leistungen und Vergütung festlegt. Angebote des Fotografen sind unverbindlich.
- Widerspricht der Auftraggeber diesen AGB, muss er dies innerhalb von drei Werktagen schriftlich tun.
- Es gelten ausschließlich die AGB des Fotografen; abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern schriftliche Vereinbarungen vorliegen.
- „Fotos“ umfasst alle vom Fotografen erstellten Bildprodukte, unabhängig von Form oder Medium (Papierbilder, digitale Formate, Dias, Negative, etc.).
§ 2 Auftrag
- Die vom Fotografen gelieferten Fotos sind urheberrechtlich geschützt.
- Der Auftraggeber erhält die Fotos ausschließlich in bearbeiteter, hochauflösender JPEG-Form. Unbearbeitete Rohdaten (RAW) werden nicht abgegeben.
- Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellen.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich, alle erforderlichen Zustimmungen für Personenaufnahmen und Bilder von urheberrechtlich geschützten Objekten zu erhalten.
- Eine Garantie, dass alle Gäste bei Hochzeiten fotografiert werden, besteht nicht.
- Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand der Bilder sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu melden.
§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht
- Der Fotograf behält das ausschließliche Urheberrecht an allen Fotos.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht für die private, nicht kommerzielle Nutzung der Fotos.
- Jegliche kommerzielle Nutzung oder Veränderung der Fotos bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Der Fotograf kann verlangen, als Urheber genannt zu werden, wenn Fotos veröffentlicht werden.
- Bei unberechtigter Nutzung der Fotos durch den Auftraggeber wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
- Individuelle Abweichungen der Nutzungsrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preisangaben
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Preisänderungen bei Nachbestellungen sind vorbehalten.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Fotografen.
- Zahlungen erfolgen per Überweisung oder bar. Eine Aufrechnung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Forderungen des Auftraggebers möglich.
- Eine Terminreservierungsgebühr von 50 % des Gesamtbetrags ist bei Vertragsunterzeichnung fällig.
§ 5 Einräumung von Veröffentlichungsrechten
- Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Fotograf die Fotos zur Eigenwerbung verwenden darf (z.B. Ausstellungen, Webseiten).
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass auch Gäste mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden sind.
- Der Fotograf haftet für mögliche Schäden durch die Veröffentlichung der Fotos nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt.
- Die Vornamen oder Fantasienamen des Brautpaares werden veröffentlicht, keine vollständigen Namen.
- Der Fotograf verzichtet auf den Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.
§ 6 Vergütung und Rechnungsstellung
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar, der vereinbarten Pauschale oder dem Stundensatz.
- Zusatzarbeiten werden nach Stunden abgerechnet.
- Reisekosten werden gesondert berechnet und sind nicht in Hochzeitspaketen enthalten.
- Bei überschrittener Zeit wird das Honorar angepasst.
§ 7 Haftung und Gefahrübergang
- Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf haftet nicht für Verletzungen von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
- Für den Verlust von Bilddaten haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit bis maximal in Höhe des gebuchten Hochzeitspaketes.
- Für Schäden durch Subunternehmer oder Lieferanten wird nicht gehaftet.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Der Fotograf haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Umwelteinflüsse).
- Bei Ausfall des Fotografen wegen höherer Gewalt wird ein Ersatzfotograf empfohlen, aber kein Anspruch auf Ersatz besteht.
- Mehrkosten durch den Ersatzfotografen werden nicht übernommen.
- Bei Ausfall der Hochzeit wegen höherer Gewalt wird ein Ausweichtermin gesucht, andernfalls gelten die Stornobedingungen.
- Der Kunde ist nach der Lieferung für die ordnungsgemäße Nutzung der Fotos verantwortlich.
- Der Fotograf haftet nicht für Verfärbungen oder Schäden an Fotobüchern.
§ 8 Rücktritt
- Der Auftraggeber kann bis zu einem Monat vor dem Hochzeitstermin zurücktreten.
- Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
- Stornogebühren:
- Innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung: 30 € zzgl. Fahrtkosten.
- Bis zu 12 Monate vor dem Hochzeitstermin: 5 % des Gesamtbetrags.
- Bis zu 9 Monate: 15 % des Gesamtbetrags.
- Bis zu 6 Monate: 35 % des Gesamtbetrags.
- Bis zu 3 Monate: 50 % des Gesamtbetrags.
- Weniger als 1 Monat: 100 % des Gesamtbetrags.
- Falls der Fotograf eine gleichwertige Buchung findet, wird die Anzahlung zurückerstattet.
- Ausnahmen gelten bei Krankheit oder Todesfall.
§ 9 Exklusivität und Befugnisse
- Der Fotograf hat künstlerische Freiheit und der Auftraggeber akzeptiert die Foto-Reportage ohne weitere Bildbearbeitung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine anderen Fotografen oder Fotodienstleister bei der Hochzeit arbeiten.
- Der Fotograf hat Priorität bei der Positionierung der Personen und Ausrüstung.
§ 10 Widerrufsrecht
- Der Auftraggeber hat 14 Tage nach Vertragsabschluss das Recht, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Der Widerruf muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen.
- Der Fotograf erstattet alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform.
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.
- Bei Verlegung des Wohnsitzes des Auftraggebers ins Ausland, gilt der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.